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   VG Gießen, 04.06.2021 - 5 K 513/20.GI.A   

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https://dejure.org/2021,74479
VG Gießen, 04.06.2021 - 5 K 513/20.GI.A (https://dejure.org/2021,74479)
VG Gießen, Entscheidung vom 04.06.2021 - 5 K 513/20.GI.A (https://dejure.org/2021,74479)
VG Gießen, Entscheidung vom 04. Juni 2021 - 5 K 513/20.GI.A (https://dejure.org/2021,74479)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3
    Iran: keine Verfolgung einer Familie wegen vorgeblicher Konversion zum Bahaismus (Familienvater) und westlichem Kleidungsstil (Mutter); Ausreise per Visum; kein ernsthafter und identitätsprägender Glaubenswechsel; Sicherung des Lebensunterhalts für das gut qualifizierte ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15

    Keine formale oder inhaltliche Glaubensprüfung durch die Gerichte bei

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2021 - 5 K 513/20
    Glaubensfreiheit verletzt noch Beweisanforderungen überspannt, wenn von einem Er­ wachsenen im Regelfall erwartet wird, dass dieser schlüssige und nachvollziehbare An­ gaben zu den inneren Beweggründen für die Konversion machen kann und mit den Grundzügen seiner neuen Religion vertraut ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. April 2020, - 2 BvR 1838/15 - NVwZ 2020, 950).

    Unter Beachtung dessen, dass sich eine rein formale oder inhaltliche Glaubensprüfung verbietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. April 2020, - 2 BvR 1838/15 - NVwZ 2020, 950), konnte der Kläger zu 1) dem Gericht aber auch keinen nachvollziehbaren Einblick in den spirituellen oder intellektuellen Prozess geben, der in seinem Fall zu einer Hin­ wendung zum Baha'i-Glauben geführt haben soll.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2021 - 5 K 513/20
    Für die Beurteilung der Frage, ob die Furcht des Betroffenen vor Verfolgung begründet im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist, gilt einheitlich der Prognosemaßstab der tat­ sächlichen Gefahr - real risk - (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010, - 10 C 5/09 - , NVwZ 2011, 51, 53).

    Bei ei­ ner Vorverfolgung greift insoweit eine Beweiserleichterung zugunsten des um Flücht­ lingsschutz Nachsuchenden (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010, - 10 C 5/09 - , a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 26.06.2013 - 3 A 2822/12
    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2021 - 5 K 513/20
    Vielmehr handelt es sich bei derarti­ gen Kenntnissen um ein Wissen, das bei gehöriger Anstrengung für jedermann erlern­ bar ist, ohne dass es hierfür eines Glaubensübertritts aus innerer Überzeugung bedürfte (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 26. Juni 2013 - 3 A 2822/12 -, juris).

    Denn zu ihnen kann sich der einzelne - namentlich ein sich in einem für ihn fremden Land ohne dauernden Kontakt oder Umgang mit Verwandten und Freunden aufhalten­ der Asylbewerber - ohne weiteres allein auch deshalb veranlasst sehen, weil er sich dadurch akzeptiert und überdies in einem ihm sozial und kulturell noch weitestgehend fremden Umfeld fest in eine Gemeinschaft eingebunden wird und sich in ihr geborgen fühlen kann (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 26. Juni 2013, - 3 A 2822/12 -, juris).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2021 - 5 K 513/20
    Bei Verneinung der Voraussetzungen des § 4 AsylG scheidet regelmäßig aus denselben tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen auch ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG in Bezug auf Art. 3 EMRK aus, so dass in der Sache divergierende Bewertungen kaum denkbar sind (BVerwG, Urteil vom 3 1 . Januar 2013, - 10 C 15.12 - , juris).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2021 - 5 K 513/20
    Steht fest, dass sich der Betroffene nach seiner Rückkehr in sein Herkunftsland in einer Art und Weise religiös betätigten wird, dass er der tatsächlichen Gefahr asylrelevanter Verfolgungshandlungen ausgesetzt ist, kann er grundsätzlich auch nicht darauf verwiesen werden, auf bestimm­ te Handlungen zu verzichten (EuGH, Urteil vom 5. September 2012, - C-71/11 u.a. - , juris, Rn. 73 ff.).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2021 - 5 K 513/20
    Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab setzt voraus, dass bei einer zusammenfassenden Würdigung des zur Prüfung gestellten Le­ benssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013, - 10 C 23/12 - , NVwZ 2013, 936, 940).
  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2021 - 5 K 513/20
    Welche Anforderungen im Einzelnen zu stellen sind, richtet sich vorwiegend nach der Persönlichkeit und intellektuellen Disposi­ tion des jeweiligen Asylsuchenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40/15 - , juris m.w.N.).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2021 - 5 K 513/20
    Dieser Maßstab wird vom Bundesverwaltungsgericht mit demjeni­ gen der beachtlichen Wahrscheinlichkeit gleichgesetzt (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011, - 10 C 25/10 - , NVwZ 2011, 1463, 1466).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2021 - 5 K 513/20
    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Asylsuchenden nur bei einer überzeugenden Auflösung der Widersprüche geglaubt werden (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988, - 9 C 32/87 - , juris; BVerwG, Urteil vom 16. April 1985, - 9 C 109/84 - , juris).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2021 - 5 K 513/20
    Dazu bedarf es unter Angabe genauer Einzelheiten einer in sich stimmigen Schilderung des Sachverhalts, aus der sich bei Wahrunterstellung ergibt, dass der Schutzsuchende bei verständiger Würdigung Verfolgung im dargelegten Umfang mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu befürchten hat (BVerwG, Beschluss vom 26. Okto­ ber 1989, - 9 B 405/89 - , juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 4. Sep­ tember 2014, - 8 A 2434/11.A - , juris).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

  • BVerwG, 06.07.2012 - 10 B 18.12

    Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen für die Erstreckung der

  • VG München, 01.08.2014 - M 2 K 14.30088

    Asylverfahren; Herkunftsland Iran

  • VG Würzburg, 30.10.2023 - W 8 K 23.30337

    Iran, Frau, angebliche drohende Zwangsverheiratung, Ausreise wegen

    Denn wegen einer identitätsprägenden Verwestlichung oder aus religiösen Gründen ist eine Rückkehr für eine Iranerin in ihr Heimatland unzumutbar, wenn die begründete Annahme getroffen werden kann, dass sie tatsächlich etwas aus einem inneren Zwang heraus gegen die Bekleidungsvorschriften verstoßen müsste und ihr deswegen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen drohen würden (vgl. schon VG Würzburg, U.v. 27.2.2023 - W 8 K 22.30881 - juris Rn. 68 ff.; U.v. 2.1.2023 - W 8 K 22.30737 - juris Rn. 50 mit Bezug auf OVG LSA, U.v. 2.3.2022 - 4 LB 785/20 OVG - juris Rn. 55; VG Trier, U.v. 21.1.2022 - 11 K 3538/20.TR, 8036505 - juris S. 7 f.; VG Hamburg, U.v. 20.7.2021 - 10 A 5156/18 - juris Rn. 34; U.v. 7.7.2021 - 10 A 2109/19 - juris Rn. 43; VG Gießen, U.v. 4.6.2021 - 5 K 513/20.GI.A, 7758789 - juris S. 9 f.).
  • VG Würzburg, 02.01.2023 - W 8 K 22.30737

    Iran, zulässiger Folgeantrag, teilweise relevante Wiederaufgreifensgründe,

    Jedenfalls hat die Klägerin zur Überzeugung des Gerichts nichts vorgebracht, dass ihr ein solches Verhalten etwa wegen einer identitätsprägenden Verwestlichung oder aus religiösen Gründen unzumutbar sein sollte, so dass nicht die Annahme getroffen werden kann, dass die Klägerin tatsächlich etwas aus einem inneren Zwang heraus gegen die Bekleidungsvorschriften verstoßen müsste und ihr deswegen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen drohen würden (vgl. OVG LSA, U.v. 2.3.2022 - 4 LB 785/20 OVG - juris Rn. 55; VG Trier, U.v. 21.1.2022 - 11 K 3538/20.TR, 8036505 - juris S. 7 f.; VG Hamburg, U.v. 20.7.2021 - 10 A 5156/18 - juris Rn. 34; U.v. 7.7.2021 - 10 A 2109/19 - juris Rn. 43; VG Gießen, U.v. 4.6.2021 - 5 K 513/20.GI.A, 7758789- juris S. 9 f.; vgl. schon zum Erstverfahren VG Würzburg, U.v. 30.10.2017 - W 8 K 17.31240 - juris Rn. 34 ff.).
  • VG Würzburg, 25.09.2023 - W 8 K 23.30109

    Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Frau, Bedrohung durch Bruder,

    Denn wegen einer identitätsprägenden Verwestlichung oder aus religiösen Gründen ist eine Rückkehr für eine Iranerin in ihr Heimatland unzumutbar, wenn die begründete Annahme getroffen werden kann, dass sie tatsächlich etwas aus einem inneren Zwang heraus gegen die Bekleidungsvorschriften verstoßen müsste und ihr deswegen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen drohen würden (vgl. schon VG Würzburg, U.v. 27.2.2023 - W 8 K 22.30881 - juris Rn. 68 ff.; U.v. 2.1.2023 - W 8 K 22.30737 - juris Rn. 50 mit Bezug auf OVG LSA, U.v. 2.3.2022 - 4 LB 785/20 OVG - juris Rn. 55; VG Trier, U.v. 21.1.2022 - 11 K 3538/20.TR, 8036505 - juris S. 7 f.; VG Hamburg, U.v. 20.7.2021 - 10 A 5156/18 - juris Rn. 34; U.v. 7.7.2021 - 10 A 2109/19 - juris Rn. 43; VG Gießen, U.v. 4.6.2021 - 5 K 513/20.GI.A, 7758789- juris S. 9 f.).
  • VG Würzburg, 27.02.2023 - W 8 K 22.30881

    Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Frau, westliche Prägung, Ablehnung

    Denn wegen einer identitätsprägenden Verwestlichung oder aus religiösen Gründen ist eine Rückkehr für eine Iranerin in ihr Heimatland unzumutbar, wenn die begründete Annahme getroffen werden kann, dass sie tatsächlich etwas aus einem inneren Zwang heraus gegen die Bekleidungsvorschriften verstoßen müsste und ihr deswegen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen drohen würden (vgl. schon VG Würzburg, U.v. 2.1.2023 - W 8 K 22.30737 - juris Rn. 50 mit Bezug auf OVG LSA, U.v. 2.3.2022 - 4 LB 785/20 OVG - juris Rn. 55; VG Trier, U.v. 21.1.2022 - 11 K 3538/20.TR, 8036505 - juris S. 7 f.; VG Hamburg, U.v. 20.7.2021 - 10 A 5156/18 - juris Rn. 34; U.v. 7.7.2021 - 10 A 2109/19 - juris Rn. 43; VG Gießen, U.v. 4.6.2021 - 5 K 513/20.GI.A, 7758789- juris S. 9 f.).
  • VG Würzburg, 22.11.2021 - W 8 K 21.30944

    Inländische Fluchtalternative bei angeblicher Bedrohung durch den Vater sowie

    Es muss zur Überzeugung des Gerichts feststehen, dass sich die Klägerin bei einer Rückkehr in den Iran in einer Art und Weise religiös auch nach außen hin betätigen würde, dass sie der tatsächlichen Gefahr asylrelevanter Verfolgungshandlungen ausgesetzt wäre (vgl. zuletzt nur VG Gießen, U.v. 4.6.2021 - 5 K 513/20.GI.A, 7758789 - juris; VG Hamburg, U.v. 7.10.2020 - 10 A 20/19 - juris; VG Augsburg, U.v. 9.5.2019 - Au 5 K 18.31137 - juris; jeweils m.w.N.).
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